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Aus: Ausgabe vom 05.11.2011, Seite 5 / Inland

Kritik an Freispruch für »Hells Angel«

Berlin. Mit Unverständnis hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Freispruch eines zuvor wegen Tötung eines Polizisten verurteilten Rockers aufgenommen. »Ein ›Hells Angel‹ darf sich mit einer Schußwaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen? Das kann doch nicht die Botschaft des BGH-Urteils sein«, sagte der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz am Freitag in Berlin. Der Rocker hatte einen hinter der teilverglasten Tür seines Hauses stehenden Polizisten erschossen, weil er ihn für ein Mitglied der rivalisierenden »Bandidos« hielt und sich bedroht fühlte. (dapd/jW)