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27.10.2011
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Kündigung wegen geklautem Brötchen
Neunkirchen. Das Arbeitsgericht Neunkirchen im Saarland hat die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin bestätigt, die am Arbeitsplatz zwei von ihr selbst zubereitete Omeletts gegessen und ein belegtes Brötchen mitgenommen haben soll, ohne dafür zu bezahlen. Dies sei ein »wichtiger Grund«, der eine fristlose Kündigung erlaubt, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Die Richter begründeten ihre Entscheidung vom 12.Oktober mit der Betriebsordnung des Arbeitgebers. Darin wird bestimmt, daß die Mitarbeiter Waren, die sie essen oder kaufen wollen, in die Kasse eingeben und bezahlen müssen. Der Verkaufspreis der Lebensmittel betrug demnach 12,75 Euro. (AFP/jW)
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