Zum Inhalt der Seite

BVerfG zu Grenzen der Privatisierung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befaßt sich am heutigen Dienstag mit den Grenzen der Privatisierung des Maßregelvollzugs in Deutschland. Konkret geht es darum, ob Zwangsmaßnahmen gegen psychisch kranke Straftäter auch von Mitarbeitern eines gemeinnützigen Unternehmens oder nur von Beamten vorgenommen werden dürfen. Die Karlsruher Richter verhandeln über die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten, der sich seit mehreren Jahren in einer Vitos-Klinik für Psychiatrie in Hessen befindet.

Die Klinik war 2007 in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt worden, deren Anteile beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) liegen. Der straffällige Patient wurde von Mitarbeitern der GmbH gewaltsam in eine Beruhigungszelle eingeschlossen – ohne vorherige Information der Klinikleitung. Der Anwalt des Mannes hält die Anordnung und Durchführung der Zwangsmaßnahme durch Private für verfassungswidrig. Das Urteil wird für Anfang 2012 erwartet. (dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2011, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!