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16.09.2011
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Christian Klar verweigert Aussage
Stuttgart. Als früheres Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) hat Christian Klar am Donnerstag im Prozeß gegen seine ehemalige Kampfgefährtin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart keine Angaben gemacht. Klar sollte in dem Strafverfahren wegen des tödlichen Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter im Jahr 1977 als Zeuge aussagen, berief sich aber auf das Aussageverweigerungsrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2007 im Ermittlungsverfahren entschieden, daß der 59jährige nicht zu den RAF-Anschlägen des Jahres 1977 aussagen müsse. Da er wegen verschiedener Beschaffungstaten im Vorfeld nicht vor Gericht stand, könne er sich selbst belasten. Klar hat bereits 26 Jahre im Gefängnis verbracht. (dapd/jW)
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