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16.09.2011
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Bewährungsbeschluß wegen Papst geändert
Düsseldorf. Ein auf Bewährung entlassenes Mitglied der »Sauerland-Gruppe« darf sich während des Papstbesuches vom 23. bis 25. September nicht in Freiburg aufhalten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Absprache mit der Bundesanwaltschaft, dem Verurteilten und dessen Verteidiger entschieden. Atilla S. war im März 2010 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er saß seit November 2007 in Haft. Im Juli wurde er auf Bewährung entlassen, mit der Auflage, seinen festen Wohnsitz in Freiburg zu nehmen. »Zur Entlastung der örtlichen Polizeibehörden« wurde der Bewährungsbeschluß nun für die Zeit des Papstbesuches geändert.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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