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»Vätermonate« verfassungskonform

Karlsruhe. Die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld sind nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies ließen die Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß erkennen. Die Regelung sei wohl nicht vollkommen ungeeignet, eine partnerschaftlichere Rollenverteilung zu erreichen, hieß es unter anderem. Konkret wiesen die Richter dennoch eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wegen unzureichender Begründung als unzulässig ab.

Derzeit können die Eltern eines Kindes nur dann 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn beide eine Auszeit vom Beruf nehmen. Beantragt lediglich einer der beiden Elterngeld, so gibt es die Förderung nur zwölf Monate. (reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.09.2011, Seite 5, Inland

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