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RBB muß keine NPD-Werbung senden

Berlin. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muß einen von ihm als volksverhetzend eingeschätzten Wahlwerbespot der NPD nicht senden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18.August. Dem Spot sei »allein die Aussage (zu) entnehmen, daß die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen«, heißt es in der Urteilsbegründung. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.09.2011, Seite 2, Inland

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