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Richter prüfen Knastprivatisierung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am 25. Oktober über die Schranken der Privatisierung bei der Unterbringung von Straffälligen verhandeln. Geklagt hat ein psychisch kranker Straftäter, der 2007 im Maßregelvollzug weggesperrt wurde. Solche Eingriffe in die Grundrechte dürften nur Staatsbeamte, aber keine Privatpersonen vornehmen. Das Land Hessen hat vor vier Jahren seine staatlichen Einrichtungen für den Maßregelvollzug an eine gemeinnützige private Gesellschaft des Wohlfahrtsverbandes übergeben. Damit erhielt die Gesellschaft das Recht zu Zwangsmaßnahmen, die vorher nur dem Staat vorbehalten waren. In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, die psychisch krank und deshalb nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig sind. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.08.2011, Seite 4, Inland

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