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Urteil gegen Blockadetraining

Aachen. Das Trainieren von Blockadetaktiken kann nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen rechtswidrig sein. Geklagt hatte ein Bürgerbündnis gegen einen jährlich stattfindenden Neonaziaufmarsch in Stolberg bei Aachen, das im Februar dieses Jahres eine Versammlung angemeldet hatte, um im Vorfeld einer Neonazikundgebung ein »Blockadetraining« durchführen zu können. Dieses hatte der Aachener Polizeipräsident Klaus Oelze jedoch verboten. Das Gericht befand, im vorliegenden Fall sei das Blockadetraining erkennbar darauf ausgerichtet gewesen, einen Aufmarsch von Rechtsextremen Anfang April in Stolberg zu verhindern oder zu stören. Damit aber sei das Training »untrennbar mit der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (...) verbunden«. Gegen das Urteil können die Kläger Berufung beim Oberwaltungsgericht Münster beantragen. (dapd/AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2011, Seite 1, Inland

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