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Verfassungsbeschwerde gegen Räumung

Berlin. Die ehemaligen Bewohner des Berliner Wohnprojekts »Liebig 14« haben Verfassungsbeschwerde gegen ihre Zwangsräumung eingelegt. Ihnen sei vor und während der Räumung im Februar vom Berliner Landgericht die durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf rechtliches Gehör und einen effektiven Rechtsschutz verwehrt worden, teilte der Anwalt der Bewohner am Montag mit. Bei der Zwangsmaßnahme in der Liebigstraße 14 in Friedrichshain waren 2500 Polizisten im Einsatz. Über die Verfassungsklage entscheidet nun das Landesverfassungsgericht.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2011, Seite 2, Inland

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