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Entschädigung nach G-8-Razzia

Hamburg. Nach den rechtswidrigen Razzien vor dem Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm 2007 muß die Stadt Hamburg einem Mann 425,57 Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Landgericht der Hansestadt am Freitag. Dabei seien dem Kläger rund 300 Euro aufgrund des Nutzungsausfalls von zwei beschlagnahmten Computern zugesprochen worden, erklärte das Gericht zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits im Januar 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Razzia für rechtswidrig erklärt. Die Bundesanwaltschaft sei für die Aktion »nicht zuständig« gewesen, weil die Betroffenen keine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Wenige Wochen vor dem G-8-Gipfel im Ostseebad Heiligendamm waren am 9.Mai 2007 bundesweit 40 Objekte durchsucht worden. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2011, Seite 5, Inland

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