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BGH untersagt Pfändung

Karlsruhe. Erhält ein Häftling wegen menschenunwürdiger Unterbringung Schadenersatz, darf der Staat diese Zahlungen nicht pfänden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe rechtskräftig entschieden. Im Streitfall ging es um einen Strafgefangenen in Nordrhein-Westfalen, der Entschädigung von mehr als 1000 Euro fordert. Zeitgleich hatte die Justizoberkasse die Pfändung dieser Ansprüche verfügt.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2011, Seite 5, Inland

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