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Schleswig-Holstein: Neues Wahlgesetz

Kiel. Schleswig-Holstein hat ein neues Wahlgesetz. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP sowie die Oppositionspartei SPD beschlossen am Donnerstag mit Zweidrittelmehrheit im Kieler Landtag, die Sollgröße von 69 Abgeordneten aus der Landesverfassung zu streichen und in das Wahlgesetz aufzunehmen. Die 69 Mandate sollen sich künftig aus 35 statt bisher 40 Wahlkreismandaten und 34 Listenplätzen zusammensetzen. Die hohe Zahl von 40 Wahlkreisen hatte bei der Abstimmung im September 2009 zu zahlreichen Überhangmandaten vor allem zugunsten der CDU geführt und dafür gesorgt, daß das Parlament derzeit 95 Abgeordnete hat. Bei der vorgezogenen Landtagswahl im Mai 2012 werden die Stimmen zudem nach einem anderen Verfahren in Mandate umgerechnet. Die CDU sieht mit der Gesetzesnovelle Vorgaben des Landesverfassungsgerichts vom August 2010 erfüllt.(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2011, Seite 2, Inland

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