Zum Inhalt der Seite

Heraus zum Frauentag

Demonstrationen und Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag finden an dem kommenden Tagen in vielen Städten der Bundesrepublik statt. Hier eine Auswahl:

Berlin: 7.3., 19.30 Uhr, Freie Volksbühne Berlin, Ruhrstraße 6 – »Clara Zetkin – Befreiungssehnsüchtige«, Hommage an die sozialistische Politikerin und Frauenrechtlerin mit der Schauspielerin Angelika Warning und Silke Lange am Akkordeon. Eintritt: 12 Euro

8.3., 16.30 Uhr – Start einer Demo am Rosa-Luxemburg-Platz; ab 17.30 Uhr – Fest mit Kundgebung am Alexanderplatz (Weltzeituhr) mit einer Liveschaltung nach Caracas zur Weltfrauenkonferenz

Frankfurt/Main: 8.3. ab 16 Uhr – Kundgebung an der Hauptwache, 17.15 Uhr Beginn des Demonstrationszuges zum Gewerkschaftshaus


Hannover: Am 7.3. ab 18.30 Uhr liest Florence Hervé im Alten Rathaus aus dem von ihr herausgegebenen Buch »Clara Zetkin: Dort kämpfen, wo das Leben ist«

Hamm: 8.3., 10.30 Uhr, Gustav-Lübcke-Museum, Neue Bahnhofstr. 9 – 100 Jahre Frauentag. Ein Streifzug durch die Geschichte mit Florence Hervé. Am Klavier: Sabine Roderburg

Karlsruhe: 8.3., 19.30 Uhr, Jubez (Großer Saal) am Kronenplatz – Veranstaltung zum Frauenwiderstand in Ägypten und Tunesien mit der in Kairo geborenen Politikwissenschaftlerin Dr. Salua Nour und mit Livemusik, Essen, Trinken, Infotischen. Solidaritätsbeitrag 5 Euro

Rostock: 8.3., 15 Uhr, Mehrgenerationenhaus Rostock-Evershagen, Maxim-Gorki-Str. 52 – Vortrag/Diskussion »Clara Zetkin – Die Unbestechliche«, Veranstaltung von Rosa-Luxemburg-Stiftung und VVN-BdA zum Frauentagsjubiläum mit Ida Schillen und Christine Gohsmann (jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.03.2011, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!