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BGH stärkt ­Vermieterrechte

Karlsruhe. Vermieter dürfen nach Hausmodernisierungen die Mieten auch dann erhöhen, wenn sie den Mietern die Bauarbeiten zuvor nicht angekündigt haben. Die Ankündigungspflicht soll es dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Baumaßnahmen in seiner Wohnung einzustellen und etwa ein Sonderkündigungsrecht auszuüben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.03.2011, Seite 4, Inland

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