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Rechte ­Flugreisender gestärkt

Berlin. Reisende dürfen einen gebuchten Flug auch dann antreten, wenn sie beim Check-In ihre zum Ticketkauf genutzte Kreditkarte nicht vorzeigen können. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main, wie die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt des Fluges nötige Reiseunterlage, heißt es demnach in dem Urteil.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.03.2011, Seite 5, Inland

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