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Bundessozialgericht ­entscheidet gegen Pfizer

Kassel. Das Bundessozialgericht hat im Streit über überteuerte Arzneimittel die Position der Krankenkassen gestärkt. Die Richter entschieden am Dienstag gegen den Pharmariesen Pfizer, der einen hohen Preis für seinen Cholesterinsenker Sortis durchsetzen wollte. Die Kassen müssen die Kosten für Sortis nur in Höhe eines Festbetrages erstatten, der für vergleichbare Medikamente zu zahlen wäre, entschieden die Richter. Die von Pfizer behaupteten therapeutischen Vorteile von Sortis seien nicht ausreichend belegt.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.03.2011, Seite 2, Inland

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