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Rückwirkend mehr Lohn für Leiharbeiter

Erfurt. Zehntausende Leiharbeiter können auch rückwirkend höheren Lohn verlangen. Das geht aus den am Montag veröffentlichten schriftlichen Entscheidungsgründen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tariffähigkeit der »christlichen« Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) hervor (Az. 1 ABR 19/10). Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für sie nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Nach dem Erfurter Beschluß kann die CGZP keine Tarifverträge schließen, weil ihre Satzung unzulänglich ist. Formal hat das BAG dies zwar nur für die Satzung 2009 entschieden, der Beschluß macht aber deutlich, daß das Ergebnis auch für alle Vorgängersatzungen gilt. »Die CGZP leidet an einem Geburtsfehler, den sie später nie behoben hat«, sagte BAG-Sprecher Christoph Schmitz-Scholemann gegenüber AFP. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2011, Seite 1, Inland

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