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Kinderlärm muß ertragen werden

Berlin. Anwohner müssen Kinderlärm in reinen Wohngebieten dulden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Es legt fest, daß auch laute Geräusche von Spielplätzen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in Wohngebieten kein Grund für Nachbarschaftsklagen mehr sein können. Die Änderung soll vor allem Kommunen, Betreibern von Kindertagesstätten und betroffenen Eltern mehr Rechtssicherheit verschaffen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.02.2011, Seite 5, Inland

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