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GDL mahnt Unternehmen ab

Frankfurt/Main. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat mehrere Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs abgemahnt. Die Firmen hatten Lokführer aufgefordert, Streikverzichtserklärungen zu unterzeichnen und den Tarifvertrag der Eisenbahn-und Verkehrsgewerkschaft (EVG) anzuerkennen. Dieses Vorgehen verstoße eindeutig gegen Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Dort ist geregelt, daß Abreden, die die Koalitionsfreiheit einschränken, nichtig seien, erklärte die GDL am Mittwoch in Frankfurt am Main. In der Abmahnung werden die Unternehmen aufgefordert, die Einforderung derartiger Erklärungen zu unterlassen und die Beschäftigten darüber in Kenntnis zu setzen, daß entsprechende Unterschriften rechtsunwirksam seien. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2011, Seite 9, Kapital & Arbeit

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