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Gen-Honig braucht Zulassung

Brüssel. Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, die Spuren gentechnisch veränderter Mais­pollen enthalten, dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht werden. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Gerichtshofes der Europäischen Union in einem am Mittwoch veröffentlichten Schlußantrag. In der Regel richtet sich das Gericht in seiner Entscheidung nach dessen Antrag. Die Richter hatten sich mit dem Fall eines bayerischen Imkers befaßt, dessen Bienenkörbe in der Nähe eines Feldes standen, auf dem gentechnisch veränderter Mais der Firma Monsanto angebaut wurde. Als in seinem Honig Spuren genetisch veränderten Maises nachgewiesen wurden, hatte dieser gegen den Freistaat Bayern geklagt. Dieser sollte verhindern, daß seine Bienen mit dem gentechnisch veränderten Mais in Berührung kommen oder dessen Anbau für rechtswidrig erklären. Die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wandten sich daraufhin an den Luxemburger Gerichtshof. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2011, Seite 9, Kapital & Arbeit

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