Zum Inhalt der Seite

Hintergrund: Ohne Hessen und Berlin

Bei den am heutigen Freitag beginnenden Tarifverhandlungen der Bundesländer ist die »rot-rot« regierte Bundeshauptstadt nicht mit von der Partie. Seit dem Ausstieg Berlins aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind die öffentlich Beschäftigten dort vom Bundesniveau der Vergütungen abgekoppelt. Und laut einer von ver.di im Oktober 2010 endgültig abgesegneten Einigung mit dem SPD-Linke-Senat soll das über Jahre hinweg so bleiben. Erst Ende 2017 sollen Berlins Arbeiter und Angestellte so bezahlt werden wie ihre Kollegen in anderen Bundesländern.

Etwas besser ist die Situation im CDU-regierten Hessen. Das Bundesland ist zwar ebenfalls nicht Mitglied der TdL, hat aber einen Tarifvertrag auf deren Niveau. Über diesen wird ab dem 11. Februar verhandelt. Auch hier fordern die Gewerkschaften Einkommensverbesserungen von monatlich 50 Euro plus drei Prozent. Hinzu kommen Verhandlungen zur »Tarifpflege«, wobei es um eine Konkretisierung der Übernahme von Auszubildenden, eine Gefahrenzulage für Arbeiter der Straßenbauämter sowie um die Berücksichtigung von Referendariatszeiten bei der Einstufung von Lehrkräften geht. »Für die Betroffenen sind diese Dinge im Detail schon sehr bedeutend«, erläuterte ver.di-Sprecher Christian Rothländer gegenüber junge Welt. Keine Rolle wird hingegen die Eingruppierung spielen. Hier wollen die hessischen Tarifparteien zunächst die Ergebnisse der bundesweiten Verhandlungen abwarten.


(dab)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.02.2011, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!