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Durchsuchung ­unverhältnismäßig

Karlsruhe. Der linke Hamburger Radiosender »Freies Senderkombinat« (FSK) hat vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft geklagt. Die Aktion im Jahr 2003 war unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Anlaß der Durchsuchung waren unerlaubte Mitschnitte von zwei Telefongesprächen mit einem Polizeisprecher, die der Radiosender wegen Polizeiübergriffen bei einer Demo ausgestrahlt hatte, ohne den Beamten zuvor um Erlaubnis zu bitten. Der verantwortliche Redakteur wurde später richterlich verwarnt. Zuvor ließ die Staatsanwaltschaft die komplette Redaktion durchsuchen.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.01.2011, Seite 5, Inland

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