4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.12.2010, Seite 1 / Inland

BA will keine Widersprüche

Nürnberg. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat von Widersprüchen gegen Jobcenterbescheide abgeraten. Immer mehr Interessensvertretungen würden Hartz-IV-Bezieher dazu aufrufen, angesichts der ab Januar unklaren Rechtslage vorsorglich Widerspruch einzulegen. Die BA sehe dies »kritisch«, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung. »Eine Flut an Widersprüchen würde unsere Arbeit in den Jobcentern spürbar beeinträchtigen. Wertvolle Zeit für die Unterstützung von Menschen, die auf der Suche nach Ausbildung oder Arbeit sind, geht verloren. Das kann nicht im Interesse der Gemeinschaft sein und schadet letztendlich nur unseren Kunden«, betonte Heinrich Alt (Foto), BA-Vorstand Grundsicherung. Bis Jahresende mußte die Regierungskoalition aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Grundsicherung neu berechnen. Am 17.Dezember war das entsprechende Gesetz im Bundesrat jedoch vorerst gescheitert, eine Einigung kam bislang nicht zustande.

(jW)