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Gammelfleisch: BGH bestätigt Haftstrafe
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine dreijährige
Haftstrafe gegen einen Fleischgroßhändler aus
Illertissen im Allgäu bestätigt, der rund 300 Tonnen
Ekelfleisch als Lebensmittel umdeklariert hatte. Mit der
BGH-Entscheidung vom Montag ist ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Memmingen rechtskräftig. Das hatte es als
erwiesen angesehen, daß der ehemalige Chef eines
Kühlhausunternehmens Fleischabfälle absichtlich falsch
gekennzeichnet und in 15 Fällen an Lebensmittelbetriebe im In-
und Ausland verkauft hatte.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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