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Gammelfleisch: BGH bestätigt Haftstrafe

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine dreijährige Haftstrafe gegen einen Fleischgroßhändler aus Illertissen im Allgäu bestätigt, der rund 300 Tonnen Ekelfleisch als Lebensmittel umdeklariert hatte. Mit der BGH-Entscheidung vom Montag ist ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Memmingen rechtskräftig. Das hatte es als erwiesen angesehen, daß der ehemalige Chef eines Kühlhausunternehmens Fleischabfälle absichtlich falsch gekennzeichnet und in 15 Fällen an Lebensmittelbetriebe im In- und Ausland verkauft hatte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2010, Seite 2, Inland

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