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Aus: Ausgabe vom 01.12.2010, Seite 1 / Inland

MfS-Akten im RAF-Prozeß

Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker hat die Nebenklage beantragt, zahlreiche Akten des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) herbeizuziehen. Der Rechtsanwalt von Nebenkläger Michael Buback sagte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, es gehe um 17 Akten, die Becker betreffen. Daraus würden sich das »gesamte Umfeld« und die »Beteiligung« Beckers an dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ergeben. So könne das bisherige »erhebliche Aufklärungsdefizit« beseitigt werden, betonte Bubacks Anwalt. Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied in Karlsruhe von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback und seine zwei Begleiter abgegeben hat. Michael Buback hält Verena Becker für die Schützin. Die Bundesanwaltschaft sieht dafür jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte. (dapd/jW)