Zum Inhalt der Seite

»Pro Köln« weiter im VS-Bericht

Berlin/Köln. Die rechtspopulistische Bürgerbewegung »Pro Köln« ist mit dem Versuch gescheitert, dem Bundesinnenministerium die Verbreitung der Verfassungsschutzberichte 2008 und 2009 zu verbieten. Eine entsprechende Unterlassungsklage wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Auch die Forderung von »Pro Köln« nach einer Richtigstellung im nächsten Verfassungsschutzbericht wurde vom Gericht in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung abgelehnt. Die Gruppierung wird in den Berichten in der Rubrik »Rechtsextremismus« geführt. (dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2010, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen