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Neuer Streit im RAF-Prozeß
Stuttgart. Im Prozeß um das Attentat auf Generalbundesanwalt
Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen
der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback
immer schärfer. Die Bundesanwaltschaft betonte am Dienstag vor
dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Bubacks These, daß
eine »schützende Hand« die angeklagte frühere
RAF-Aktivistin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt
haben soll, sei »grund- und haltlos«.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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