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Neuer Streit im RAF-Prozeß

Stuttgart. Im Prozeß um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback immer schärfer. Die Bundesanwaltschaft betonte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Bubacks These, daß eine »schützende Hand« die angeklagte frühere RAF-Aktivistin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt haben soll, sei »grund- und haltlos«.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.11.2010, Seite 5, Inland

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