Zum Inhalt der Seite

Neuer Streit im RAF-Prozeß

Stuttgart. Im Prozeß um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback immer schärfer. Die Bundesanwaltschaft betonte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Bubacks These, daß eine »schützende Hand« die angeklagte frühere RAF-Aktivistin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt haben soll, sei »grund- und haltlos«.

(dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.11.2010, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!