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Verhandlung über Flugblattaktionen

Karlsruhe/Frankfurt. Der Streit um ein Verbot von Flugblattaktionen am Frankfurter Flughafen geht vor das Bundesverfassungsgericht. Die mündliche Verhandlung ist für den 23. November angesetzt, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Aktivistin einer Initiative gegen Abschiebungen hatte gegen das Verbot des Flughafenbetreibers Fraport geklagt, den Bereich des Airports für Demonstrationen und Meinungsbekundungen zu nutzen. Die Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Die Frau legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein. (dpad/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.10.2010, Seite 2, Inland

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