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Gigalinertest rechtswidrig?
Berlin. Gegen die von der Bundesregierung für Anfang 2011
geplanten bundesweiten Testfahrten mit Riesen-Lkw formiert sich
Widerstand. Nach einem Gutachten des Deutschen Instituts für
Urbanistik (DIFU) wäre es rechtswidrig, diesen Versuch auf dem
Verordnungswege ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat zu
starten. Das Gutachten wurde im Auftrag des Deutschen
Städtetags, der Allianz pro Schiene und des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erstellt.
Demnach ist die maximale Fahrzeuglänge vom Verordnungsgeber auf 18,75 Meter begrenzt worden, um alle Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren gerade durch überlange Fahrzeuge zu schützen. »Mit einer einfachen Ausnahmeverordnung kann das Verkehrsministerium dieses Schutzziel nicht außer Kraft setzen«, so die Gutachter. »Doch genau dies ist bei den geplanten Testversuchen mit Riesen-Lkw der Fall.«(dapd/jW)
Demnach ist die maximale Fahrzeuglänge vom Verordnungsgeber auf 18,75 Meter begrenzt worden, um alle Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren gerade durch überlange Fahrzeuge zu schützen. »Mit einer einfachen Ausnahmeverordnung kann das Verkehrsministerium dieses Schutzziel nicht außer Kraft setzen«, so die Gutachter. »Doch genau dies ist bei den geplanten Testversuchen mit Riesen-Lkw der Fall.«(dapd/jW)
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