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BAG entscheidet überTariffähigkeit

Berlin. Das Bundesarbeitgericht (BAG) wird noch in diesem Jahr über die Tariffähigkeit der „christlichen“ Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice (CGZP) entscheiden. Das berichtete welt online am Montag. Das Landesarbeitsgericht in Berlin hatte die CGZP u. a. wegen ihres geringen Organisationsgrades für nicht tariffähig erklärt. Falls sich das BGA dieser Auffassung anschließt, wären die von der CGZP mit Zeitarbeitsfirmen und -verbänden abgeschlossenen Tarifverträge hinfällig. Deren Entgeltniveau liegt deutlich unter den Abschlüssen der DGB-Gewerkschaften für die Branche. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.08.2010, Seite 2, Inland

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