-
07.08.2010
- → Kapital & Arbeit
Wieder Todesfall bei Foxconn
Peking. In China hat es in einem Werk des Elektronikherstellers
Foxconn einen neuen Todesfall gegeben. Wie das taiwanische
Unternehmen, das hauptsächlich in der VR China produziert, am
Freitag mitteilte, stürzte eine 22jährige Mitarbeiterin
des Werks in Kunshan in der östlichen Provinz Jiangsu aus dem
Fenster eines Wohnheims. Die Behörden untersuchten den
Vorfall.
Seit Jahresbeginn hatten in mehreren chinesischen Werken des weltgrößten Elektronikherstellers (400000 Beschäftigte) 13 Arbeiter Selbstmord begangen. Arbeitsrechtsorganisationen hatten für die Suizide unter den Foxconn-Beschäftigten schlechte Arbeitsbedingungen bei niedrigen Löhnen verantwortlich gemacht. Foxconn kündigte daraufhin an, die Löhne in Shenzhen zum Oktober um knapp 70 Prozent anzuheben, will aber einen Teil seiner Produktion nach Zentralchina verlagern, weil dort das Lohnniveau erheblich niedriger ist. Das Unternehmen fertigt im Auftrag westlicher »Markenhersteller« diverse elektronische Produkte wie das iPhone von Apple.
(AFP/jW)
Seit Jahresbeginn hatten in mehreren chinesischen Werken des weltgrößten Elektronikherstellers (400000 Beschäftigte) 13 Arbeiter Selbstmord begangen. Arbeitsrechtsorganisationen hatten für die Suizide unter den Foxconn-Beschäftigten schlechte Arbeitsbedingungen bei niedrigen Löhnen verantwortlich gemacht. Foxconn kündigte daraufhin an, die Löhne in Shenzhen zum Oktober um knapp 70 Prozent anzuheben, will aber einen Teil seiner Produktion nach Zentralchina verlagern, weil dort das Lohnniveau erheblich niedriger ist. Das Unternehmen fertigt im Auftrag westlicher »Markenhersteller« diverse elektronische Produkte wie das iPhone von Apple.
Anzeige
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit