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Gentechnikgesetz auf Prüfstand

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft am heutigen Mittwoch, ob das Gentechnikgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richter verhandeln über eine Normenkontrollklage der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die mehrere Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig hält (siehe dazu jW vom 17.6.). Diese Regelungen insbesondere zur Haftung für Verunreinigungen in Kulturen benachbarter Landwirte und zum Standortregister waren Ende 2004 unter der SPD-Grünen-Bundesregierung ins Gesetz aufgenommen worden. Nach Ansicht der Magdeburger Regierung wird das Haftungsrisiko derzeit einseitig auf die Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen »verlagert«. Das öffentliche Standortregister entsprechender Flächen begünstige »politisch motivierte Feldzerstörungen«, heißt es in der Klageschrift. Damit lägen Verstöße gegen die Grundrechte der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie und der informationellen Selbstbestimmung vor.

Umweltverbände bewerten die Klage als »Frontalangriff auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel«. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
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(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.06.2010, Seite 4, Inland

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