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Verfassungsklage gegen Volkszählung

Bielefeld. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Dienstag in Bielefeld angekündigt. Zur Begründung hieß es, die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 sei über eine Personenkennziffer möglich. Eine solche Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten. Das geltende Zensusgesetz sei ein »Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung«, sagte Michael Ebeling vom Arbeitskreis. Auf der Website zensus11.de kann die Beschwerde unterstützt werden.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.06.2010, Seite 5, Inland

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