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Gericht: Darlehen kein Einkommen

Kassel. Darlehen von Verwandten dürfen »Hartz IV«-Beziehern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Im konkreten Fall verurteilte der 14. Senat des Gerichts die Arge des Märkischen Kreises, die Kürzung von Leistungen bei einer jungen Frau aus Iserlohn rückgängig zu machen. Die heute 29jährige hatte ab März 2006 Arbeitslosengeld II bezogen. Im Dezember 2006 erhielt sie von ihrem Onkel 1500 Euro, die sie zurückzahlen sollte, wenn sie wieder Arbeit fände. Die zuständige Arge hatte die Überweisung von 1500 Euro als Einkommen gewertet und ihr die Leistungen entsprechend gekürzt. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2010, Seite 5, Inland

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