Zum Inhalt der Seite

Spanien: Klage gegen Abtreibungsgesetz

Madrid. Die konservative Opposi­tion in Spanien hat gegen ein neues Abtreibungsgesetz beim Verfassungsgericht Klage eingereicht. Während die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft werde, solle es nicht wie geplant am 5.Juli in Kraft treten, forderte die Volkspartei (PP) am Dienstag. In Spanien sind Abtreibungen künftig ohne Einschränkungen bis zur 14.Schwangerschaftswoche möglich. Der Senat in Madrid stimmte Ende Februar einer entsprechenden Lockerung des Abtreibungsrechts zu, die das Parlament bereits im Dezember verabschiedet hatte. PP erhebt Einspruch gegen acht Klauseln der neuen Gesetzgebung. Bislang waren Abtreibungen in Spanien nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei Vergewaltigungen, bei Mißbildungen des Embryos oder bei schweren gesundheitlichen Problemen der Mutter. (apn/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2010, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!