Zum Inhalt der Seite

Hohe Haftstrafen für ETA-Mitglieder

Madrid. Mehr als drei Jahre nach einem Bombenanschlag auf ein Parkhaus des Madrider Flughafens sind drei Mitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA zu Haftstrafen von jeweils 1040 Jahren verurteilt worden. Mattin Sarasola, Igor Portu und Mikel San Sebastian müssen außerdem 1,2 Millionen Euro Schadenersatz an die Hinterbliebenen von zwei Einwanderern aus Ecuador zahlen, die bei dem Anschlag getötet wurden.

Das Nationalgericht in Madrid befand die drei Männer am Freitag des Mordes, des versuchten Mordes und der Beteiligung an einem Anschlag für schuldig. Bei der Explosion am 30. Dezember 2006 auf dem Flughafen Barajas wurden auch 41 Menschen verletzt. Neun Monate zuvor hatte die ETA eine einseitige Waffenruhe erklärt. Die folgenden Verhandlungen mit der spanischen Regierung über einen Friedensprozeß waren jedoch ergebnislos geblieben. (apn/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2010, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!