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CERN-Experiment: Klage abgewiesen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer
Frau zurückgewiesen, die aus Angst vor dem Weltuntergang ein
physikalisches Experiment im Teilchenbeschleuniger LHC in Genf
verbieten lassen wollte. Die Frau habe über ihr generelles
Mißtrauen gegenüber physikalischen Gesetzen hinaus nicht
darlegen können, warum die Vernichtung der Erde drohe,
hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluß.
In Genf wollen Wissenschaftler der internationalen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) Atomteilchen erstmals mit nahezu Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallen lassen und versprechen sich davon Erkenntnisse über noch nicht entdeckte Materiebausteine. (AFP/jW)
In Genf wollen Wissenschaftler der internationalen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) Atomteilchen erstmals mit nahezu Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallen lassen und versprechen sich davon Erkenntnisse über noch nicht entdeckte Materiebausteine. (AFP/jW)
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