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CERN-Experiment: Klage abgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Frau zurückgewiesen, die aus Angst vor dem Weltuntergang ein physikalisches Experiment im Teilchenbeschleuniger LHC in Genf verbieten lassen wollte. Die Frau habe über ihr generelles Mißtrauen gegenüber physikalischen Gesetzen hinaus nicht darlegen können, warum die Vernichtung der Erde drohe, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß.

In Genf wollen Wissenschaftler der internationalen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) Atomteilchen erstmals mit nahezu Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallen lassen und versprechen sich davon Erkenntnisse über noch nicht entdeckte Materiebausteine. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2010, Seite 5, Inland

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