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Bürger darf Banken in Bücher schauen

Kassel. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muß interessierten Bürgern Unterlagen über einzelne Banken und Dienstleister herausgeben. Das entschied am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Der Kläger will gegen eine Bank vorgehen, der er Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten vorwirft. Aufschlüsse und Beweismaterial erhofft er sich aus den Unterlagen der BaFin zu dieser Bank. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen Bundesbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen gewähren. Die BaFin lehnte dies aber mit dem Argument ab, die Institute seien dann nicht mehr im bisherigen Umfang zur freiwilligen Zusammenarbeit bereit. Der VGH ließ diese Einwände nicht gelten. Allerdings hat die Sache einen Haken: Geschäftsgeheimnisse kann die BaFin dem Urteil zufolge selbst schwärzen oder dies auch den Gerichten überlassen. (Az: 6 A 1684/08) (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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