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Karlsruhe urteilt zu Datenspeicherung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März sein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsfirmen dazu, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bürger ohne konkreten Anlaß sechs Monate lang zu speichern. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.02.2010, Seite 4, Inland

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