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Aus: Ausgabe vom 19.02.2010, Seite 4 / Inland

Schlappe für Birthler-Behörde

Berlin. Die Bundesbehörde zur Untersuchung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) hat ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 16.Dezember 2009 akzeptiert. Die Richter hatten seinerzeit festgestellt, daß die BStU rechtswidrig Auskünfte über den Vorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Bruno Osuch, gegeben hatte. Im Frühjahr 2009 hatte die Behörde kommentierte Berichte an Journalisten weitergegeben, in denen Osuch eine Nähe zum DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und zu einer DKP-Militärorganisation unterstellt wurde. Daraufhin veröffentlichten mehrere Zeitungen entsprechende Artikel. Nachdem Osuch erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte, ist nun auch das Urteil gegen die Birthler-Behörde rechtskräftig. (jW)

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