Zum Inhalt der Seite

Bau

Der Konflikt um die Beauftragung des Architekten Franco Stella mit dem Wiederaufbau des Berliner Schlosses ist beigelegt. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung schloß den Vertrag mit Stella noch einmal ab. Er war zunächst aus formalen Gründen für nichtig erklärt worden. Mit der erneuten Unterzeichnung beseitigte der Bund die Mängel beim Abschluß des Kontraktes vom 18. Juni, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am 2. Dezember beanstandet hatte. Das Gericht hatte bemängelt, daß der Bund die übrigen Preisträger des Architektenwettbewerbs von 2008 nicht vorab über die beabsichtigte Auftragsvergabe an Franco Stella unterrichtet habe.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.01.2010, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!