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Aus: Ausgabe vom 31.12.2009, Seite 4 / Inland

Tramfahrer wehrt sich gegen Strafe

Cottbus. Der Straßenbahnverfechter Günter Weigel setzt sich juristisch gegen eine Geldstrafe wegen eines Eierwurfs bei einer Cottbuser Stadtverordnetentagung zur Wehr. Gegen den Strafbefehl von 300 Euro wegen Beleidigung sei Einspruch beim Amtsgericht Cottbus eingelegt worden, sagte am Mittwoch der Anwalt des ehemaligen Straßenbahnfahrers. Voraussichtlich im März soll es zu einem ordentlichen Prozeß kommen.

Gegen den 74jährigen Cottbuser war Strafbefehl erlassen worden, weil er am 24. Juni bei einer Stadtverordnetentagung zum langfristigen Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt ein rohes Ei auf den Präsidiums­tisch geworfen haben soll. An dem Tisch saß unter anderen auch Oberbürgermeister Frank Szymanski (SPD), der von dem Ei knapp verfehlt wurde. Die Mitglieder des Präsidiums hatten daraufhin Anzeige bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft erstattet. Der langjährige Straßenbahnfahrer bestreitet die Tat. Das Ei habe eine Frau von der Empore im historischen Ratssaal geworfen, erklärte der Pensionär.


Bei der turbulenten Debatte hatten die Stadtverordneten im Juni mehrheitlich beschlossen, nur noch drei Straßenbahnlinien in der Stadt zu erhalten. Dagegen richtet sich ein mittlerweile erfolgreiches Bürgerbegehren für den Erhalt und den weiteren Ausbau der Cottbuser Straßenbahn. Weigel hatte fast die Hälfte der knapp 14000 Unterschriften gesammelt. (ddp/jW)