31.12.2009 / Inland / Seite 4
Tramfahrer wehrt sich gegen Strafe
Cottbus. Der Straßenbahnverfechter Günter Weigel setzt
sich juristisch gegen eine Geldstrafe wegen eines Eierwurfs bei
einer Cottbuser Stadtverordnetentagung zur Wehr. Gegen den
Strafbefehl von 300 Euro wegen Beleidigung sei Einspruch beim
Amtsgericht Cottbus eingelegt worden, sagte am Mittwoch der Anwalt
des ehemaligen Straßenbahnfahrers. Voraussichtlich im
März soll es zu einem ordentlichen Prozeß kommen.
Gegen den 74jährigen Cottbuser war Strafbefehl erlassen
worden, weil er am 24. Juni bei einer Stadtverordnetentagung zum
langfristigen Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt ein rohes Ei
auf den Präsidiumstisch geworfen haben soll. An dem Tisch
saß unter anderen auch Oberbürgermeister Frank Szymanski
(SPD), der von dem Ei knapp verfehlt wurde. Die Mitglieder des
Präsidiums hatten daraufhin Anzeige bei der Cottbuser
Staatsanwaltschaft erstattet. Der langjährige
Straßenbahnfahrer bestreitet die Tat. Das Ei habe eine Frau
von der Empore im historischen Ratssaal geworfen, erklärte der
Pensionär.
Bei der turbulenten Debatte hatten die Stadtverordneten im Juni
mehrheitlich beschlossen, nur noch drei Straßenbahnlinien in
der Stadt zu erhalten. Dagegen richtet sich ein mittlerweile
erfolgreiches Bürgerbegehren für den Erhalt und den
weiteren Ausbau der Cottbuser Straßenbahn. Weigel hatte fast
die Hälfte der knapp 14000 Unterschriften gesammelt. (ddp/jW)
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