Zum Inhalt der Seite

Sachsensumpf: Juristin klagt auf Schmerzensgeld

Dresden. In Sachsen hat eine ehemalige Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes das Land auf 150000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Das bestätigte ein Justizsprecher am Mittwoch. Die Beamtin wirft dem Landesamt vor, bei den Ermittlungen in der sogenannten Sachsensumpfaffäre ihre Gesundheit geschädigt zu haben. Sie sei trotz Krankheit befragt und unter Druck gesetzt worden. Die Juristin war als Referatsleiterin für Organisierte Kriminalität zuständig und maßgeblich für Dossiers verantwortlich, in denen es um kriminelle Netzwerke in Sachsen ging. Externe Prüfer behaupteten dann, es handele sich lediglich um eine Sammlung von Gerüchten. Gegen die Beamtin wird wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger ermittelt. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!