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Freispruch für Klimacamper

Hamburg. Ein Prozeß gegen fünf Teilnehmer des Antirassistischen- und Klimacamps 2008 endete am Dienstag nachmittag für vier der Beschuldigten mit Freisprüchen. Gegen einen Angeklagten wird weiter verhandelt, da ein Zeuge nicht erreichbar war. Die fünf Aktivisten waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie am 22. August während einer Demonstration gegen die Abschiebepraxis der Hansestadt einen Polizisten durch Schlagen und Treten verletzt haben sollen. In dem Verfahren hatten ausschließlich Polizeibeamte ausgesagt, die sich in erhebliche Widersprüche verwickelten. In der Urteilsbegründung zeigte sich der Richter besorgt über das in Hamburg tendenziell rechtswidrige Handeln der Polizei im Verlauf von Demonstrationen. Die Verteidigung sprach von einer Prozeßfarce, die schon nach Aktenlage niemals hätte eröffnet werden dürfen.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2009, Seite 4, Inland

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