Zum Inhalt der Seite

Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

Karlsruhe. In Deutschland geduldete Ausländer erhalten weiter kein Kindergeld. Am Freitag nahm das Bundesverfassungsgericht einen dagegen gerichteten Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Köln aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Geklagt hatte eine aus Côte d’Ivoire stammende Frau. Nachdem sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte, erhielt sie einen Ausweisungsbescheid, lebte aber als geduldete Ausländerin weiter in der BRD. Für ihren Sohn erhielt sie kein Kindergeld mehr. Auf ihre Klage hin legte das Finanzgericht diese Regelung den Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Eine Kammer des Zweiten Senats entschied, daß die Vorlage unzureichend begründet und deshalb unzulässig sei. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!