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Mißbrauchsverfahren gegen Stromkonzerne

Bonn. Das Bundeskartellamt hat ein Mißbrauchsverfahren gegen deutsche Stromkonzerne eingeleitet. Die Behörde untersucht dabei die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. »In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden«, begründete die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag in Bonn ihr Einschreiten. Rund zwei Millionen Wohnungen in Deutschland nutzen laut Kartellamt den sogenannten Heizstrom. Die nun vom Bundeskartellamt ins Visier genommenen Unternehmen beliefern allein insgesamt 1,2 Millionen Kunden. (AP/jW
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.09.2009, Seite 5, Inland

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