-
15.09.2009
- → Feuilleton
Kein Schlämmer
Der Komiker Hape Kerkeling geht juristisch gegen einen
Wahlwerbespot der rechtsradikalen Partei »Republikaner«
(REPs) vor. Eine Kandidatin der Partei nutze die Popularität
von Kerkelings Kunstfigur Horst Schlämmer in einem TV-Spot,
sagte Kerkelings Anwalt Harro von Have am Montag in Hamburg,
wogegen er bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung
eingereicht habe, um eine weitere Ausstrahlung des Spots zu
verhindern. Eine Entscheidung sei wahrscheinlich noch in dieser
Woche zu erwarten. In dem Spot heißt es unter anderem:
»Wählen Sie die Republikaner (...) Frei nach Horst
Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch
nicht.« Have sagte: »Es ist absolut nicht
zulässig, daß eine Partei die Popularität meines
Mandanten ausnutzt«, betonte der Anwalt. Auf eine Abmahnung
in der vergangenen Woche hätten die REPs nicht reagiert.
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton