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Aktenfreigabe im Fall Buback gefordert

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft (BAW) fordert weiterhin die vollständige Freigabe der Verfassungsschutz-Akten zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. Mit der Akteneinsicht alleine sei man keinen Schritt weiter, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Mittwoch. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU/Foto) hatte am Dienstag entschieden, daß die BAW die Akten nur eingeschränkt nutzen darf. Die Behörde erhält zwar die Dokumente, kann sie aber weiterhin nicht vor Gericht verwerten.

Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers gehen Sicherheitsexperten davon aus, daß die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 1, Inland

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